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ABFALLMANAGEMENT

Unsere Hochschule muss nach dem Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzip und den rechtlichen Vorgaben des § 6 (1); (2) KrWG einen maßgeblichen Beitrag leisten, Abfälle zu vermeiden, zur Wiederverwendung vorzubereiten sowie zu recyceln. Sollten diese Maßnahmen nicht greifen, ist eine energetische Verwertung sicher zu stellen. Grundsätzlich sollen jeweils die Maßnahmen innerhalb der Rangfolge Vorrang haben, die den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleisten. Mit dem Vermeidungsgrundsatz geht die Verpflichtung einher, Erzeugnisse zu beschaffen, die

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  • langlebig, reparaturfreundlich, wiederverwendbar oder verwertbar sind,

  • im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder schadstoffärmeren Abfällen führen und

  • durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Recycling hergestellt wurden.

 

Dieser Beitrag richtet sich an alle Hochschulangehörigen gleichermaßen, denn jede und jeder kann zur Abfallvermeidung, zum Recycling und damit zur Minderung der Entsorgungsleistung beitragen.

Mädchen, die einen Papierkorb tragen

Unsere Ziele:

  • Vermeidung, Trennung/Recycling von Abfällen und Einsparung von Entsorgungsaufwendungen

  • Minimierung von Stoff- und Energieeinsatz aufgrund der Vorbild- und Multiplikatorenwirkung

  • Sensibilisierung für ressourcenschonende Beschaffung

  • Etablierung eines nachhaltigen Abfallmanagements inklusive zyklischer Bewertung der Funktionalität

  • Transparente, rechtskonforme Entsorgungsprozesse

Wusstet ihr, dass…

  • Wir vor 50 Jahren noch mit den Ressourcen einer Erde klargekommen sind und mittlerweile 1, 7 Erden benötigen?

  • wir seit dem 29. Juli 2021, dem sogenannten „Erdüberlastungstag“ nun bis zum Jahresende auf Pump leben, da wir in den vergangenen sieben Monaten bereits alle Ressourcen aufgebraucht haben, welche die Erde uns für dieses Jahr zur Verfügung stellen konnte?

  • unendliches Wachstum auf einem endlichen Planeten nicht funktioniert?

Nützliches:​

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Nachhaltigkeit im Hochschulbetrieb

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